Rechte des Sicherheitsmitarbeiters –
Das dürfen Security-Mitarbeiter wirklich
Viele Menschen fragen sich, welche Rechte ein Sicherheitsmitarbeiter eigentlich hat. Gerade im Objektschutz, Veranstaltungsschutz oder Einzelhandel kommt es häufig zu Situationen, in denen Sicherheitskräfte handeln müssen. Doch Sicherheitsmitarbeiter sind keine Polizisten und besitzen deshalb nur bestimmte gesetzliche Befugnisse.
Wer im Sicherheitsdienst arbeitet oder die Sachkundeprüfung nach §34a GewO absolvieren möchte, sollte die wichtigsten Rechte und Grenzen genau kennen.
Welche Rechte haben Sicherheitsmitarbeiter?
Grundsätzlich haben Sicherheitsmitarbeiter zunächst die gleichen Rechte wie jede andere Privatperson. Zusätzlich dürfen sie in bestimmten Situationen Aufgaben im Rahmen des Hausrechts oder des sogenannten Jedermannrechts übernehmen.
Die wichtigsten Rechte sind:
- Hausrecht durchsetzen
- Personen des Geländes verweisen
- Taschenkontrollen mit Zustimmung durchführen
- Personalien freiwillig erfragen
- Personen bei Straftaten festhalten
- Notwehr und Nothilfe anwenden
- Gefahren abwehren
Diese Befugnisse sind jedoch an klare gesetzliche Voraussetzungen gebunden.
Das Hausrecht
Das Hausrecht ist eines der wichtigsten Rechte im Sicherheitsdienst.
Der Eigentümer oder Betreiber eines Gebäudes kann Sicherheitsmitarbeiter beauftragen, das Hausrecht durchzusetzen.
Das bedeutet:
Security-Mitarbeiter dürfen Personen:
- ansprechen
- kontrollieren
- des Gebäudes verweisen
- den Zutritt verweigern
Beispiele:
- Diskotheken
- Einkaufszentren
- Firmengelände
- Veranstaltungen
Die vorläufige Festnahme nach § 127 StPO
Besonders wichtig ist das sogenannte Jedermannrecht der vorläufigen Festnahme nach § 127 StPO.
„Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen.“
Danach darf jede Privatperson — also auch ein Sicherheitsmitarbeiter — eine Person vorläufig festhalten. Damit eine Person festgehalten werden darf, müssen mehrere Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt sein:
1. „Auf frischer Tat betroffen“
Das bedeutet:
Die Straftat passiert gerade oder wurde unmittelbar zuvor begangen.
Beispiele:
- Sicherheitsmitarbeiter beobachtet einen Diebstahl
- Person beschädigt gerade Eigentum
- Täter wird direkt nach der Tat verfolgt
2. „Oder verfolgt“
Das bedeutet:
Die Person flüchtet direkt nach der Tat und wird unmittelbar verfolgt.
Beispiel:
- Ladendieb rennt aus dem Geschäft
- Security verfolgt ihn sofort
Die Verfolgung muss unmittelbar erfolgen.
3. „Fluchtverdacht“
Eine Festhaltung ist nur erlaubt, wenn die Person:
- fliehen möchte
oder - sich der Identitätsfeststellung entziehen könnte.
Beispiel:
Die Person:
- rennt weg
- verweigert Angaben
- versucht zu entkommen
Dann darf festgehalten werden.
4. „Identität kann nicht festgestellt werden“
Wenn die Person:
- keinen Ausweis zeigt
- falsche Angaben macht
- ihre Identität verschleiert
kann ebenfalls eine vorläufige Festnahme zulässig sein.
Merke!
Voraussetzung ist:
Punkt 1 und/oder Punkt 2
+
Punkt 3 und/oder Punkt 4
Das gilt zum Beispiel bei:
- Ladendiebstahl
- Sachbeschädigung
- Körperverletzung
Wichtig:
Das Festhalten darf nur angemessen und verhältnismäßig erfolgen.
Notwehr und Nothilfe
Sicherheitsmitarbeiter dürfen sich selbst und andere Personen schützen.
Das regelt das Notwehrrecht.
Wenn ein rechtswidriger Angriff vorliegt, dürfen Sicherheitskräfte:
- Angriffe abwehren
- sich verteidigen
- andere Personen schützen
Die eingesetzten Mittel müssen jedoch immer verhältnismäßig bleiben.
Dürfen Sicherheitsmitarbeiter Ausweise kontrollieren?
Nein — Sicherheitsmitarbeiter dürfen niemanden zwingen, einen Ausweis vorzulegen.
Sie dürfen jedoch:
- höflich nach einem Ausweis fragen
- den Zutritt verweigern
- bei Verdacht die Polizei hinzuziehen
Eine verpflichtende Identitätsfeststellung ist normalerweise nur Polizei oder Behörden erlaubt.
Dürfen Taschen kontrolliert werden?
Taschenkontrollen sind nur mit Zustimmung der betroffenen Person erlaubt.
Verweigert jemand die Kontrolle, kann der Sicherheitsdienst:
- den Zutritt verweigern
- die Person des Hauses verweisen
Eine erzwungene Durchsuchung ist normalerweise nicht erlaubt, Ausnahmen gibt es im Bereich der Luftsicherheit und in der Bewachung von militärischen Liegenschaften.
Was Sicherheitsmitarbeiter NICHT dürfen
Sehr wichtig sind auch die Grenzen.
Security-Mitarbeiter dürfen in der Regel nicht:
- Personen grundlos festhalten
- Wohnungen durchsuchen
- Zwang anwenden ohne Rechtsgrundlage
- amtliche Befugnisse vortäuschen
- Strafen verhängen
- Personen beleidigen oder bedrohen
Überschreiten Sicherheitsmitarbeiter ihre Befugnisse, können rechtliche Konsequenzen drohen.
Warum Rechtskenntnisse im Sicherheitsdienst wichtig sind
Gerade im Sicherheitsgewerbe entstehen häufig Konfliktsituationen. Deshalb müssen Sicherheitsmitarbeiter:
- ruhig bleiben
- professionell handeln
- Gesetze kennen
- deeskalieren können
Die rechtlichen Grundlagen gehören deshalb zu den wichtigsten Themen der Sachkundeprüfung nach § 34a GewO.
Fazit
Sicherheitsmitarbeiter besitzen wichtige Rechte zur Durchsetzung von Sicherheit und Ordnung. Gleichzeitig gelten klare gesetzliche Grenzen. Besonders wichtig sind:
- Hausrecht
- Vorläufige Festnahme nach § 127 StPO
- Notwehr
- verhältnismäßiges Handeln
Wer im Sicherheitsdienst arbeitet, sollte seine Rechte und Pflichten genau kennen, um professionell und rechtssicher handeln zu können.
