Fragen und Antworten zur
Sachkundeprüfung nach § 34a GewO
Hier werden die wichtigsten Fragen zur Sachkundeprüfung nach § 34a GewO, Einsatzmöglichkeiten und zur Finanzierung beantwortet.
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Was ist die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO?
Die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO ist eine Prüfung für das Wach- und Sicherheitsgewerbe in Deutschland. Sie dient als Nachweis dafür, dass Personen über notwendiges rechtliches, fachliches und praktisches Wissen verfügen, um Sicherheitsdienstleistungen professionell durchzuführen.
Wer benötigt die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO?
Personen, die in Bereichen arbeiten möchten, die besondere Sicherheitsanforderungen haben (z.B. Türsteher, Ladendetektive, Doorman, Citystreifen oder Kontrolleure im öffentlichen Verkehr, Führungskräfte in Asylunterkünften oder bei Großveranstaltungen, Tätigkeiten auf Objekten der kritischen Infrastruktur), benötigen zwingend diese Prüfung.
Viele Sicherheitsdienstleister erwarten zudem die Sachkundeprüfung als Einstiegsqualifikation für die Tätigkeit im Sicherheitsgewerbe. Viele Bewerber haben nur den "kleinen Schein" die 40 std. Unterrichtung nach § 34a GewO, dies reicht vielen Sicherheitsdiensten nicht mehr aus.
Welche Themen werden in der Sachkundeprüfung abgefragt?
Die Prüfung umfasst Themen wie rechtliche Grundlagen (BGB, StGB, Strafprozessrecht, Datenschutz), Unfallverhütung, Umgang mit Waffen, Deeskalationstechniken sowie den Umgang mit Menschen, Kommunikationstechniken und Sicherheitstechnik.
Wie ist die Sachkundeprüfung aufgebaut?
Die Sachkundeprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Prüfungsteil. Der schriftliche Teil erfolgt meist im Multiple-Choice-Verfahren; der mündliche Teil prüft das praktische und situationsbezogene Wissen.
Wo kann die Sachkundeprüfung abgelegt werden?
Die Prüfung wird von den örtlichen Industrie- und Handelskammern (IHK) angeboten und durchgeführt.
Was passiert, wenn man die Sachkundeprüfung nicht besteht?
Wer die Prüfung nicht besteht, darf sie beliebig oft wiederholen. Allerdings entstehen dabei erneut Prüfungsgebühren.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um an der Prüfung teilzunehmen?
Es gibt keine gesetzlich vorgeschriebenen Zugangsvoraussetzungen. Jedoch sollte man volljährig sein und ausreichende Deutschkenntnisse besitzen, um die Prüfung zu bestehen. Ein Deutschniveau von B1 sollte zwingend vorhanden sein.
Gibt es eine Vorbereitung oder Pflichtseminare zur Prüfung?
Pflichtseminare sind nicht vorgeschrieben. Dennoch empfiehlt sich der Besuch eines Vorbereitungslehrgangs bei einem privaten Bildungsträger (z.B. die SCHLICKER AKADEMIE) um die Prüfung erfolgreich abzulegen.
Wie lange ist das Zertifikat nach erfolgreicher Prüfung gültig?
Das Zertifikat der Sachkundeprüfung nach § 34a GewO ist lebenslang gültig und muss nicht regelmäßig erneuert werden.
Was kostet die Sachkundeprüfung? Bzw. was kostet ein Vorbereitungskurs?
Die Prüfungsgebühren variieren zwischen 150,- und 200,- Euro. Je nachdem bei welcher IHK du die Prüfung ablegen möchtest.
Der Vorbereitungslehrgang an unserer SCHLICKER AKADEMIE kann über das Jobcenter, der Agentur für Arbeit oder der Rentenkasse gefördert werden und ist somit für dich komplett kostenlos.
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